Die Kanzlei Buonvino bietet Unternehmen und Privatpersonen
eine qualifizierte Rechtsberatung bezüglich Fragen des italienischen
Rechts sowie des internationalen Privatrechts in italienischer,
deutscher und englischer Sprache an.
Frau Buonvino ist als italienische Rechtsanwältin (avvocato)
hauptsächlich in den Bereichen Handels-, Gesellschafts- und
Zivilrecht tätig. Daneben ist die Kanzlei im Rahmen von Rechtsstreitigkiten
im Bereich Zivil- sowie Gesellschaftsrecht forensisch tätig.
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